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JuraForum.deLexikonSSchengener Abkommen 

Schengener Abkommen

Lexikon


Erklärung

1. Allgemeines

Das Schengener Abkommen besteht aus zwei Abkommen: Schengen I ist das 1985 unterzeichnete Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Schengen II ist das 1990 unterzeichnete Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen. Beide Übereinkommen bilden zusammen mit den vom Exekutivausschuss des Schengen-Raums angenommenen Erklärungen und Beschlüsse den sogenannten "Schengen-Besitzstand".

2. Schengen I

Am 14. Juni 1985 haben Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg in Schengen ein Abkommen unterzeichnet, das ihren Bürgern unproblematisches und zügiges Reisen garantieren soll.

Die Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen sollten schrittweise abgebaut und der freie Personenverkehr eingeführt werden. Auch den Bürgern der anderen Mitgliedstaaten der Europäische Union sowie von Drittländern sollte die ungehinderte Grenzüberquerung gestattet werden. Eine umso größere Bedeutung erhielten damit die Kontrollen an den Außengrenzen. Sie werden nach einem einheitlichen Standard in enger internationaler polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit organisiert. Die Schwerpunkte der Verbrechensbekämpfung sind der Waffen- und Drogenhandel sowie illegale Einwanderung.

3. Schengen II

Das Durchführungsübereinkommen wurde am 19. Juni 1990 von Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg unterzeichnet.

Es regelt die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr nach Schengen I gewährt wird. Weiterhin enthält es Bestimmungen über die Einführung eines gemeinsamen Visasystems (Schengen-Visum), die polizeiliche Zusammenarbeit (Nacheile), die Behandlung von Asylanträgen sowie Rechtsangleichungen im Waffen- und Betäubungsmittelrecht. Das Schengener Informationssystem (SIS) soll schließlich die grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung erleichtern.

4. Teilnehmerländer

Vollanwenderstaaten sind die Mitgliedsländer der Europäischen Union mit der Ausnahme der Länder Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark (für die Sonderregeln bestehen) sowie die Schweiz und Liechtenstein.

Für Großbritannien, Irland und Dänemark wurde eine Sonderregelung eingeführt. Sie gehören dem Schengener Abkommen nicht an, können jedoch einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise übernehmen und sich an der Weiterentwicklung des Abkommens beteiligen.

Die von Dänemark im Sommer 2011 eingeführten Grenzkontrollen an den Grenzübergängen zu Deutschland und Schweden wurden von der neuen Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt im Oktober 2011 wieder abgeschafft.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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