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JuraForum.deLexikonSScheidungsfolgenvereinbarung 

Scheidungsfolgenvereinbarung

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Erklärung

Ehevertrag im weiteren Sinne.

Als Scheidungsfolgenvereinbarung (oder auch nur Scheidungsvereinbarung) werden Verträge zwischen kurz vor der Scheidung stehenden oder bereits im Scheidungsverfahren befindlichen Eheleuten bezeichnet.

Der Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sich grundsätzlich auf alle in einem Ehevertrag regelbaren Rechtsgebiete beziehen, z.B.:

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss nur dann notariell beurkundet werden, wenn

Das Erfordernis der notariellen Beurkundung wird durch den protokollierten gerichtlichen Vergleich ersetzt.

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