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JuraForum.deLexikonSScheidungsfolgenvereinbarung 

Scheidungsfolgenvereinbarung

Lexikon


Erklärung

Ehevertrag im weiteren Sinne.

Als Scheidungsfolgenvereinbarung (oder auch nur Scheidungsvereinbarung) werden Verträge zwischen kurz vor der Scheidung stehenden oder bereits im Scheidungsverfahren befindlichen Eheleuten bezeichnet.

Der Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann sich grundsätzlich auf alle in einem Ehevertrag regelbaren Rechtsgebiete beziehen, z.B.:

  • Anspruch auf nachehelichen Unterhalt
  • Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich
  • Verteilung des Zugewinnausgleichs
  • Verteilung der Haushaltsgegenstände
  • Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse an der Ehewohnung
  • Anspruch auf Kindesunterhalt.
  • Erbrechtliche Ansprüche.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss nur dann notariell beurkundet werden, wenn

  • es sich um einen Ehevertrag gemäß § 1410 BGB handelt,
  • der Versorgungsausgleich ausgeschlossen bzw. verändert wird,
  • die Vereinbarung eine Grundstücksübertragung i.S. des § 313 BGB enthält oder
  • der Zugewinnausgleich gemäß § 1378 Abs. 3 BGB geregelt wird.

Das Erfordernis der notariellen Beurkundung wird durch den protokollierten gerichtlichen Vergleich ersetzt.

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