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JuraForum.deLexikonSScheidung 

Scheidung

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Erklärung

1. Allgemein

Auflösung der Ehe.

Eine Ehe wird gemäß § 1565 BGB geschieden, wenn sie gescheitert ist.

Ausreichend ist es, wenn in dem Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt tätig ist. Voraussetzung ist dann aber, dass der Antragsgegner keine eigenen Anträge stellt.

2. Voraussetzungen

Voraussetzungen der Scheidung sind:

3. Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist bedeutend für die Berechnung einiger Ansprüche, so z.B.:

Bei Mandanten, die in Kürze Rente oder eine beamtenrechtliche Pension erhalten werden, ist gegebenenfalls aufgrund des rentenrechtlichen Privilegs gemäß § 57 BeamtVG, § 101 Abs. 3 SGB VI der Scheidungsantrag nach der Verrentung oder der Pensionierung zu stellen.

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