JuraForum.de > Lexikon > S > Scheidung
Auflösung der Ehe.
Eine Ehe wird gemäß § 1565 BGB geschieden, wenn sie gescheitert ist.
Ausreichend ist es, wenn in dem Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt tätig ist. Voraussetzung ist dann aber, dass der Antragsgegner keine eigenen Anträge stellt.
Voraussetzungen der Scheidung sind:
Ein Härtefall liegt z.B. vor, wenn der Antragsgegner schwerst erkrankt ist und der Ausspruch der Scheidung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen würde.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss die schwere Härte auf Umständen beruhen, die nach objektiver Beurteilung außergewöhnlich sind. Nicht ausreichend ist eine trennungsbedingte schwere Depression (OLG Brandenburg 06.11.2008 - 9 UF 50/08).In der Entscheidung OLG Brandenburg 07.09.2011 - 13 UF 7/09 wurde das Vorliegen einer schweren Härte bei einer Multiple-Sklerose-Erkrankung abgelehnt:"Die schwere, in ihrem Verlauf nicht gleichmäßig fortschreitende Erkrankung der Antragsgegnerin begründet für sich genommen einen Härtegrund nicht. Die schwere Härte muss durch den Scheidungsausspruch (mit-) verursacht sein, eine allein durch das Scheitern der Ehe verursachte Härte reicht für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 1568 BGB nicht aus. Die Härte muss sich aus Umständen ergeben, die nach objektiver Beurteilung außergewöhnlich sind. Dabei sind alle Gesichtspunkte, wirtschaftliche und andere nicht materielle Umstände zu berücksichtigen."Der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags ist bedeutend für die Berechnung einiger Ansprüche, so z.B.:
Bei Mandanten, die in Kürze Rente oder eine beamtenrechtliche Pension erhalten werden, ist gegebenenfalls aufgrund des rentenrechtlichen Privilegs gemäß § 57 BeamtVG, § 101 Abs. 3 SGB VI der Scheidungsantrag nach der Verrentung oder der Pensionierung zu stellen.
Siehe insofern den Beitrag "Scheidung - Rechtswahl".
§§ 1564 ff. BGB
© "Scheidung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum