JuraForum.de > Lexikon > S > Schadensersatzpflicht im Schuldrecht
Verschiedene gesetzlich geregelte Schuldverhältnisse sehen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Schadensersatz vor, der zusätzlich zu einem deliktischen Anspruch auf Schadensersatz z.B. nach § 823 I BGB bestehen kann, so z.B.
Gemäß § 280 BGB kann der Schuldner bei der Verletzung einer aus einem Schuldverhältnis bestehenden Pflicht Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen. Vorgänger dieser Schadensersatzform war vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 die positive Vertragsverletzung.
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
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