JuraForum.de > Lexikon > S > Sachverständiger Zeuge
Ein sachverständiger Zeuge ist ein Zeuge, der (zufällig) aufgrund seiner besonderen Sachkenntnisse fachkundliche Wahrnehmungen machen konnte.
Ein am Unfallort befindlicher Arzt.
Nach der Entscheidung OVG Nordrhein-Westfalen 18.07.2007 - 8 A 1075/06 ist ein sachverständiger Zeuge von einem Zeugen bzw. Sachverständigen wie folgt abzugrenzen:
Die Abgrenzung des sachverständigen Zeugen zum Sachverständigen und Zeugen ist nicht immer eindeutig zu ziehen.
Nach dem Urteil OVG Niedersachsen 23.12.2011 - 5 OB 411/11 ist ein Arzt "dann ein sachverständiger Zeuge, wenn er über eine bestimmte Krankheit aussagt, aber ein Sachverständiger und Zeuge, wenn er die Ursache und die Wirkung dieser Krankheit bekundet."
Die Unterscheidung ist insbesondere für die Vergütung bedeutsam. Für den sachverständigen Zeugen gelten die Vorschriften des Zeugenbeweises, er ist auch als Zeuge zu entschädigen.
§ 414 ZPO
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