JuraForum.de > Lexikon > S > Sachverständiger Zeuge
Eine sachverständiger Zeuge ist ein Zeuge, der (zufällig) auf Grund seiner besonderen Sachkenntnisse fachkundliche Wahrnehmungen machen konnte.
Ein am Unfallort befindlicher Arzt.
Nach der Entscheidung OVG Nordrhein-Westfalen 18.07.2007 - 8 A 1075/06 ist ein sachverständiger Zeuge von einem Zeugen bzw. Sachverständigen wie folgt abzugrenzen:
Der sachverständige Zeuge ist ein Zeuge, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat. Kennzeichnend für den sachverständigen Zeugen ist es, dass er "unersetzbar" ist, da er (nur) von ihm selbst wahrgenommene "vergangene" Tatsachen bekundet (§ 414 ZPO), während ein Sachverständiger in aller Regel gegen einen anderen gleichermaßen Sachkundigen ausgewechselt werden kann.
In Abgrenzung zur Aussage eines Sachverständigen kann die Aussage des sachverständigen Zeugen nicht durch die Aussage eines anderen sachverständigen Zeugen ersetzt werden. Ein "einfacher" Zeuge hätte auf Grund seiner fehlenden Sachkenntnis die Aussage nicht machen können.
Die Abgrenzung des sachverständigen Zeugen zum Sachverständigen und Zeugen ist nicht immer eindeutig zu ziehen.
Für den sachverständigen Zeugen gelten die Vorschriften des Zeugenbeweises, er ist auch als Zeuge zu entschädigen.
§ 414 ZPO
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