JuraForum.de > Lexikon > S > Sachverständiger - Agrarrecht
Ein Indiz für die Vielfältigkeit der Aufgabenbereiche des landwirtschaftlichen Sachverständigen sind die Fachgebiete der öffentlichen Bestellung:
Ermittlung des Verkehrswertes eines landwirtschaftlichen Hofes im Rahmen der finanziellen Scheidungsauseinandersetzungen.
Ermittlung des vom Jagdpächters an den Landwirt zu zahlenden Wildschadens.
Ermittlung der Höhe der Entschädigungszahlungen für Nutzungsbeschränkungen z.B. durch die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes.
Aufstellung eines Gutachtens im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Öffentlich-bestellten Sachverständigen kommt in Prozessen die Aufgabe zu, den für die Entscheidungsfindung fehlenden landwirtschaftlichen Sachverstand des Richters auszufüllen.
Juristisch bleibt die gerichtliche Arbeit des Sachverständigen ein Beweismittel, dessen rechtliche Würdigung allein dem Richter obliegt.
Die Zuständigkeit zur öffentlichen Bestellung der landwirtschaftlichen Sachverständigen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt:
Die Fachgebiete, für die landwirtschaftliche Sachverständige bestellt werden können, sind im Stichwort "Sachverständiger - Agrarrecht - Fachgebiete" aufgelistet. Die Anzahl der Fachgebiete kann bei Bedarf erweitert werden.
Der HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. hat einen Suchdienst für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe sowie Sachverständige in den Bereichen Landwirtschaft, Garten und Landschaftsbau, Forstwirtschaft, Weinbau und Fischerei eingerichtet.
Mithilfe dieses Suchdienstes kann aus den 1.500 im Hauptverband zusammengeschlossenen Experten eine individuelle Auswahl getroffen werden.
Die Adresse lautet: http://www.hlbs.de
§ 36 GewO
LwVfG.
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