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Regelung der Rechtsverhältnisse an Grundstücken im Beitrittsgebiet.
In der ehemaligen DDR konnte mit Genehmigung der Behörden u.a. ein Gebäude auf einem fremden Grundstück errichtet werden. Folge war, dass das Gebäude und das Grundstück verschiedenen Eigentümer zuzuordnen waren.
Ziel des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ist, diese dem bundesdeutschen Recht fremden Rechtsverhältnisse unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu bereinigen.
Die Durchführung erfolgt durch ein notarielles Vermittlungsverfahren, das in den §§ 88 ff. SachenRBerG geregelt ist.
SachenRBerG
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