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Robert-Koch-Institut

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Erklärung

Das Robert-Koch-Institut ist ein Bundesinstitut (Bundesoberbehörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (Fachaufsicht). Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.

Das Institut nimmt die Stellung des früheren Bundesgesundheitsamtes ein.

Sitz des Instituts ist Berlin.

Im August 2011 wurde bei dem § 23 Abs. 2 IfSG bei dem Robert Koch-Institut die "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (Kommission ART) errichtet. Hintergrund ist die Zunahme antimikrobieller Resistenzen bei bestimmten, insbesondere "behandlungsassoziierten" (nosokomialen) Krankheitserregern vor dem Hintergrund der steigenden Zahl älterer Menschen, die medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Diese führen insbesondere in Krankenhäusern zu Infektionen mit teilweise tödlichem Verlauf.

Neben dem Robert-Koch-Institut unterstehen dem Bundesgesundheitsministerium u.a. folgende weitere Institute:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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