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Die Revision ist das zulässige Rechtsmittel gegen die Urteile der
Gegen die Urteile der folgenden Gerichte kann die Revision nur eingelegt werden, sofern sie von diesen oder den höchstinstanzlichen Gerichten zugelassen wird:
§ 542 ZPO
§ 333 StPO
§ 72 ArbGG
§ 160 SGG
§ 132 VwGO
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