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Rentenversicherungsträger

Lexikon


Erklärung

Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

1. Allgemein

Die Rentenversicherungsträger wurden zum 01.10.2005 neu strukturiert. Dabei wurden die neuen Versicherungsträger unter dem Dach der "Deutschen Rentenversicherung" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de) zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurde die bis dahin bestehende Unterscheidung der Versicherten nach Arbeitern und Angestellten aufgehoben.

Zuvor waren die Versicherungsträger:

Ziel der Reform war die Reduzierung der Verwaltungskosten durch die Schaffung des gemeinsamen Dachverbandes bzw. der gemeinsamen Verwaltung.

Die Versicherten bleiben grundsätzlich bei ihrem bisherigen Rentenversicherungsträger versichert.

Von der Reform nicht erfasst ist die Rentenversicherung der Landwirte: Träger ist (weiterhin) der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, dessen Mitglieder die einzelnen landwirtschaftlichen Alterskassen sind.

2. Rentenversicherungsträger

Rentenversicherungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

Die Adressen der einzelnen Rentenversicherungsträger sind im Internet unter der Adresse http://www.deutsche-rentenversicherung.de einsehbar.

Weitere Rentenversicherungsträger sind:

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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