Die Rentenversicherungsträger wurden zum 01.10.2005 neu strukturiert. Dabei wurden die neuen Versicherungsträger unter dem Dach der "Deutschen Rentenversicherung" (http://www.deutsche-rentenversicherung.de) zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurde die bis dahin bestehende Unterscheidung der Versicherten nach Arbeitern und Angestellten aufgehoben.
Zuvor waren die Versicherungsträger:
Rentenversicherung der Arbeiter: Träger waren die 23 Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt sowie die Seekasse.
Rentenversicherung der Angestellten: Träger war die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Rentenversicherung der Bergleute: Träger war die Bundesknappschaft mit Sitz in Bochum
Ziel der Reform war die Reduzierung der Verwaltungskosten durch die Schaffung des gemeinsamen Dachverbandes bzw. der gemeinsamen Verwaltung.
Die Versicherten bleiben grundsätzlich bei ihrem bisherigen Rentenversicherungsträger versichert.
Von der Reform nicht erfasst ist die Rentenversicherung der Landwirte: Träger ist (weiterhin) der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, dessen Mitglieder die einzelnen landwirtschaftlichen Alterskassen sind.
BGH 22.07.2004 - III ZR 154/03 (Amtspflichten des Rehabilitationsberaters eines Rentenversicherungsträgers)
BGH 10.07.2003 - III ZR 155/02 (Umfang der Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft)
Schmiedl: Umfang des Überprüfungsrechts der Rentenversicherungsträger hinsichtlich der Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Vereinbarungen bei Betriebsprüfungen; NZS 2001, 638