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Gemäß § 33 SGB VI werden folgende Rentenarten unterschieden:
Die folgenden Altersrentenarten werden aufgrund von Übergangsregelungen nur noch für vor dem 01.01.1952 geborene Versicherte bewilligt, mit Beginn des Jahres 2012 laufen sie aus:
Folgende Rentenarten sind aufgehoben, es werden nur noch bewilligte Leistungen weitergewährt:
§ 33 SGB VI
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