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Rentenarten

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Erklärung

Gemäß § 33 SGB VI werden folgende Rentenarten unterschieden:

1. Altersrenten

Die folgenden Altersrentenarten werden aufgrund von Übergangsregelungen nur noch für vor dem 01.01.1952 geborene Versicherte bewilligt, mit Beginn des Jahres 2012 laufen sie aus:

2. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Folgende Rentenarten sind aufgehoben, es werden nur noch bewilligte Leistungen weitergewährt:

3. Renten wegen Todes

4. Teilrenten

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