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JuraForum.deLexikonRRentenarten 

Rentenarten

Lexikon


Erklärung

Gemäß § 33 SGB VI werden folgende Rentenarten unterschieden:

1. Altersrenten

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

Die folgenden Altersrentenarten werden aufgrund von Übergangsregelungen nur noch für vor dem 01.01.1952 geborene Versicherte bewilligt, mit Beginn des Jahres 2012 laufen sie aus:

  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Altersrente für Frauen

2. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
  • Rente wegen voller Erwerbsminderung

Folgende Rentenarten sind aufgehoben, es werden nur noch bewilligte Leistungen weitergewährt:

  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Erwerbsunfähigkeitsrente

3. Renten wegen Todes

  • Große und kleine Witwen- und Witwerrente
  • Waisenrenten
  • Witwen- und Witwerrenten an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten
  • Erziehungsrenten
  • Renten wegen Todes bei Verschollenheit

4. Teilrenten

  • 1/3 der Vollrente
  • 1/2 der Vollrente
  • 2/3 der Vollrente

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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