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Rehabilitation politisch Verfolgter der DDR

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Die Rehabilitierung von Opfern der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR wird bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die folgenden Gesetze gewährleistet:

2. Besondere monatliche Zuwendung

Gemäß § 17a StrRehaG erhalten Haftopfer, die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, auf Antrag eine besondere monatliche Zuwendung, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Grundordnung nicht vereinbare Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tage verbüßt haben.

Die Mindesthaftzeit wurde mit den im Dezember 2010 in Kraft getretenen Änderungen von sechs Monaten auf 180 Tage geändert. Mit der Änderung wird sichergestellt, dass für alle Betroffenen eine einheitliche Mindesthaftzeit gilt, unabhängig davon, ob eine oder mehrere Haftzeiten zu berücksichtigen sind, für die eine Rehabilitierung vorliegt.

Die monatliche besondere Zuwendung wird in einer Höhe von 250,00 EUR gezahlt. Ob bei dem Anspruchsteller eine besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage besteht, ist gemäß § 17a Abs. 2 StrRehaG in folgenden Schritten zu berechnen:

a)
Ermittlung des Einkommens gemäß der Vorgaben des § 82 Abs. 1 Satz 1 und SGB XII, wobei Renten wegen Alters, verminderte Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfällen, Berufsunfähigkeit sowie wegen Todes unberücksichtigt bleiben.
b)
Das ermittelte Einkommen darf die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
  • bei alleinstehenden Berechtigten das Dreifache
  • bei Verheirateten/in Lebenspartnerschaft/in nichtehelicher Lebensgemeinschaft Lebenden das Vierfache
der Regelbedarfsstufe 1 nach § 27a Abs. 2 und 3 SGB XII i.V.m. der Anlage zu § 28 SGB XII.

Bei einer nur geringfügigen Übersteigung der Einkommensgrenze besteht in § 17a Abs. 3 StrRehaG eine Härtefallregelung.

3. Reformen

Das "Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" vom 02. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) ist am 09.12.2010 mit den wesentlichen folgenden Änderungen in Kraft getreten.

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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