JuraForum.de > Lexikon > R > Regeln der Technik
Als anerkannte Regeln der Technik werden Regeln bezeichnet, die in der praktischen Anwendung ausgereift sind und anerkanntes Gedankengut der auf dem betreffenden Fachgebiet tätigen Personen geworden sind.
Die Regeln der Technik sind von dem Stand der Technik zu unterscheiden. Dieser kennzeichnet den Entwicklungsstand von fortschrittlichen Verfahren oder Betriebsweisen, deren Eignung für die Praxis als gesichert erscheint. Der Stand der Technik spielt insbesondere im Umweltrecht als rechtlicher Maßstab für die Bewertung von Immissionen eine Rolle. Der Stand der Technik gibt daher die Möglichkeiten vor, die den derzeit besten Schutz vor Umweltverschmutzungen gewährleisten.
Die reine Errichtung des Werkes nach den Regeln der Technik allein reicht nicht aus, um eine Mangelfreiheit des Werkes zu begründen.
Voraussetzungen der Mangelfreiheit einer nach den VOB erbrachten Bauleistung sind, dass
Nach einer Entscheidung des BGH vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97 sind DIN-Normen private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter diesen zurückbleiben. Hintergrund ist, dass z.B. technische Neuerungen schnell als anerkannte Regeln der Technik gelten, sie aber noch nicht in die entsprechende DIN-Norm eingefügt wurden.
Beruft sich der Werkunternehmer daher auf die Erstellung des Werkes gemäß der einschlägigen DIN-Normen, so muss der Auftraggeber nachweisen, dass die entsprechenden DIN-Normen nicht mehr dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. Dazu ist ein Sachverständiger zu hören.
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Erstellung des Werkes nach den Regeln der Technik ist die Abnahme oder - wenn diese fehlt - der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Sofern keine anderweitige Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, gelten die Regeln der Technik als vertraglicher Mindeststandard (OLG Nürnberg 23.09.2010 - 13 U 194/08).
Die Beweislast für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die anerkannten Regeln der Technik obliegt dem Auftraggeber.
© "Regeln der Technik" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.