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JuraForum.deLexikonRRechtswidrigkeit 

Rechtswidrigkeit

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Erklärung

Rechtswidrig verhält sich, wer gegen die Rechtsordnung verstößt.

Die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens ist ausgeschlossen, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht sind Rechtfertigungsgründe normiert. Die Normierung in unterschiedlichen Rechtsgebieten bedeutet jedoch nicht, dass im Strafrecht ein anderer Rechtswidrigkeitsbegriff als im Zivilrecht vorherrscht. Es gilt vielmehr ein einheitlicher Rechtswidrigkeitsbegriff (entsprechend dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung), der alle Rechtsgebiete erfasst. Die zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründe wirken daher auch im Strafrecht; umgekehrt schließt das Vorliegen eines strafrechtlichen Rechtfertigungsgrundes die Rechtswidrigkeit auch für das bürgerliche Recht aus.

Für das Strafrecht ist die Rechtswidrigkeit gesetzlich definiert: Eine rechtswidrige Tat ist gemäß § 11 Nr. 5 StGB eine Tat, die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht.

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