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JuraForum.deLexikonRRechtsstaat 

Rechtsstaat

Lexikon


Erklärung

Im Rechtsstaat ist die gesamte Staatsgewalt dem Recht unterworfen.

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementarer Verfassungsgrundsatz, der im Grundgesetz insbesondere in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG (Grundsatz der Gewaltenteilung) und Art. 20 Abs. 3 GG (Grundsatz der Rechtsbindung aller Staatsgewalt) zum Ausdruck kommt. Weitere Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips sind:

  • die Bindung der drei Gewalten an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG)
  • die Gewährleistung von Rechtsschutz durch eine unabhängige Justiz (Art. 97 Abs. 1 GG)
  • die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4 GG)
  • Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes, insbesondere: Rückwirkungsverbot (BVerfGE 63, 343 [356 f.]) und Analogieverbot
  • Gebot der Rechtsklarheit und der Bestimmtheit von Gesetzen (BVerfGE 86, 311)

Gesetze

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