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JuraForum.deLexikonRRechtsstaat 

Rechtsstaat


Zugehörige Gesetze, Normen

Art. 20 GG

Art. 28 GG


Erklärung

Im Rechtsstaat ist die gesamte Staatsgewalt dem Recht unterworfen.

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementarer Verfassungsgrundsatz, der im Grundgesetz insbesondere in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG (Grundsatz der Gewaltenteilung) und Art. 20 Abs. 3 GG (Grundsatz der Rechtsbindung aller Staatsgewalt) zum Ausdruck kommt. Weitere Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips sind:



Siehe auch

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Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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