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JuraForum.deLexikonRRechtsstaat 

Rechtsstaat

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Erklärung

Im Rechtsstaat ist die gesamte Staatsgewalt dem Recht unterworfen.

Das Rechtsstaatsprinzip ist ein elementarer Verfassungsgrundsatz, der im Grundgesetz insbesondere in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG (Grundsatz der Gewaltenteilung) und Art. 20 Abs. 3 GG (Grundsatz der Rechtsbindung aller Staatsgewalt) zum Ausdruck kommt. Weitere Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips sind:

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