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JuraForum.deLexikonRRechtsgeschäft 

Rechtsgeschäft

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Erklärung

Juristischer Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht.

Unterschieden werden einseitige und zwei- bzw. mehrseitige Rechtsgeschäfte:

  • Einseitige Rechtsgeschäfte sind nicht auf eine andere Willenserklärung bezogen:

    Testament, Kündigung, Auslobung, Anfechtung

  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärungen mindestens zweier Personen. Der in der Praxis häufigste Fall ist der Vertrag.

Daneben erfordern Rechtsgeschäfte bestimmte Wirksamkeitsvoraussetzungen, wie z.B. die Geschäftsfähigkeit oder ggf. die Einhaltung bestimmter Formvorschriften.

In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen sind vorgenommene Rechtsgeschäfte nichtig.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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