JuraForum.de > Lexikon > R > Rechtsgeschäft
Juristischer Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht.
Unterschieden werden einseitige und zwei- bzw. mehrseitige Rechtsgeschäfte:
Daneben erfordern Rechtsgeschäfte bestimmte Wirksamkeitsvoraussetzungen, wie z.B. die Geschäftsfähigkeit oder ggf. die Einhaltung bestimmter Formvorschriften.
In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen sind vorgenommene Rechtsgeschäfte nichtig.
Gesetzlich nicht definiert.
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