JuraForum.de > Lexikon > R > Rechtsfachwirt
Weiterbildungsberuf.
Mit dem Geprüften Rechtsfachwirt/der Geprüften Rechtsfachwirtin ist ein Berufsbild geschaffen worden, das auf die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten aufbaut.
Das Aufgabenfeld des neuen Berufes ist die Verwaltung, Organisation und Leitung eines Rechtsanwaltsbüros. Insbesondere sollen nach dem Berufsbild von einem Rechtsfachwirt/einer Rechtsfachwirtin wahrgenommen werden:
Voraussetzungen der Prüfungszulassung sind:
Die Prüfung erstreckt sich auf die Fächer
und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
RechtsfwPrüfV
© "Rechtsfachwirt" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.