JuraForum.de > Lexikon > R > Rechtsentscheid
Rechtsinstitut zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung in Wohnraummietsachen.
Der Rechtsentscheid wurde mit dem Inkrafttreten der Zivilprozessrechtsreform zum 01.01.2002 aufgehoben. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die alte Rechtslage.
Unter folgenden Voraussetzungen war ein Landgericht verpflichtet, vor Erlass einer Entscheidung in Wohnraummietstreitigkeiten die Rechtsfrage seinem im Rechtszugs übergeordneten Oberlandesgericht vorzulegen:
In gleicher Weise war das Oberlandesgericht verpflichtet, die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorzulegen, wenn es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichtes abweichen wollte.
Die Bindung des Rechtsentscheids erstreckte sich auf alle Land- und Oberlandesgerichte. Sie mussten bei einer Abweichung von dem Rechtsentscheid die Frage wiederum zum Rechtsentscheid vorlegen.
§ 541 ZPO a.F.
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