JuraForum.de > Lexikon > R > Rechtsbeistand
Der Begriff des Rechtsbeistands wird mit verschiedenen Bedeutungen verwendet:
Rechtsbeistände waren Personen, die nach dem nunmehr außer Kraft getretenen Rechtsberatungsgesetz (Art. 1 § 1 RBerG) eine beschränkte Erlaubnis erhalten hatten, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen.
Mit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes konnten/können diese Personengruppen bei Vorliegen der in § 1 RDGEG geregelten Voraussetzungen ihre Erlaubnis in eine Registrierung für Rechtsdienstleistungen ändern.
Die neue Berufsbezeichnung ist "Rechtsdienstleister".
Registrierte Erlaubnisinhaber stehen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 RDGEG einem Rechtsanwalt gleich.
Gesetzlich nicht geregelt.
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