( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonRRechtsbehelf 

Rechtsbehelf

Lexikon


Erklärung

Rechtsbehelfe sind alle verfahrensrechtlichen Mittel, mit denen ein Beschwerter (Beschwer) sein Recht weiter verfolgen kann, wenn eine für ihn ungünstige Entscheidung ergangen ist. Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen werden Rechtsmittel genannt.

Weitere Rechtsbehelfe sind:

Allgemein wird unterschieden zwischen

Förmliche Rechtsbehelfe zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Einlegung eine bestimmte Form und die Einhaltung einer bestimmten Frist erfordert.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 (BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02) müssen Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für den Bürger erkennbar sein.

Im Zuge dieser Vorgabe hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2005 in allen Prozessordnungen die sogenannte Anhörungsrüge eingeführt (z.B. § 321a ZPO), mit der ein Beteiligter unter bestimmten Voraussetzungen rügen kann, das Gericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/rechtsbehelf

© "Rechtsbehelf" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN