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JuraForum.deLexikonRRechtsanwaltsgerichtliches Verfahren 

Rechtsanwaltsgerichtliches Verfahren

Lexikon


Erklärung

1. Allgemein

Spezialgerichtlicher Gerichtsweg für Verstöße eines Rechtsanwalts gegen die für Rechtsanwälte geltenden Gesetze und Verhaltensvorschriften.

2. Aufbau der Gerichtsbarkeit

Das Anwaltsgericht ist ein staatliches Gericht, die (ehrenamtlichen) Richter sind Rechtsanwälte, die für die Dauer ihrer Tätigkeit die Stellung eines hauptberuflichen Richters innehaben. Als Vergütung erhalten sie eine Aufwandsentschädigung und Reisekostenvergütung.

Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut:

  • Das Anwaltsgericht im Bezirk einer RechtsanwaltskammerFür jede Rechtsanwaltskammer ist ein Anwaltsgericht eingerichtet, das sich im Bezirk der Anwaltskammer befinden muss.
  • Der Anwaltsgerichtshof als Beschwerde- und Berufungsinstanz befindet sich bei dem jeweiligen Oberlandesgericht.
  • Beschwerde- und Revisionsinstanz ist der Anwaltssenat des BGH.

3. Das anwaltsgerichtliche Verfahren

In eigenen, berufsständischen Angelegenheiten des Rechtsanwalts ist gemäß § 112c BRAO zunächst ein Widerspruchsverfahren durchzuführen.

Das anwaltgerichtliche Verfahren beginnt gemäß § 120 BRAO durch Einreichen einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts.

In den Verfahren werden gemäß § 195 BRAO Gerichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Anlage der BRAO erhoben. Auslagen werden nach den Vorschriften des GKG erhoben.

4. Sanktionen der Anwaltsgerichtsbarkeit

Sanktionen der Anwaltsgerichtsbarkeit sind:

  • Warnung (§ 114 Abs. 1 Nr. 1 BRAO)
  • Verweis (§ 114 Abs. 1 Nr. 2 BRAO)
  • Geldbuße bis 25.000,00 EUR (§ 114 Abs. 1 Nr. 3 BRAO)
  • Kopplung von Verweis und Geldbuße (§ 114 Abs. 2 BRAO)
  • Zeitlich begrenztes Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO)
  • Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft (§ 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO)

5. Rechtsmittel

Gegen die Entscheidungen im anwaltsgerichtlichen Verfahren bestehen folgende Rechtsmittel:

  • Beschlüsse des Anwaltsgerichts können mit der Beschwerde angefochten werden.
  • Gegen Urteile des Anwaltsgerichts kann die Berufung zum Anwaltsgerichtshof eingelegt werden.
  • Urteile des Anwaltsgerichtshofs können mit der Revision zum BGH angefochten werden.

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