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JuraForum.deLexikonRRechtsanwalt - Berufsausbildung 

Rechtsanwalt - Berufsausbildung

Lexikon


Erklärung

Von den Rechtsanwaltskammern und den Rechtsanwälten in der Referendarzeit durchgeführte Vorbereitung auf die anwaltliche Tätigkeit.

Im Zuge der Reform der Juristenausbildung wurde die Rechtsanwaltsstation von drei Monaten auf neun Monate verlängert. Insgesamt soll die Referendarausbildung auf die Berufstätigkeit des Rechtsanwaltes ausgerichtet sein.

Daher hat der von der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete Ausschuss "Anwaltsausbildung" einen Katalog der bundeseinheitlich in der Anwaltsstation zu unterrichtenden Lehrinhalte verabschiedet. Danach soll der Theorieunterricht folgende Inhalte einschließen:

  • Der Anwalt im Zivilprozess
  • Der Anwalt in der Zwangsvollstreckung
  • Der Anwalt im Familien- und Erbrecht
  • Der Anwalt im Arbeitsrecht
  • Der Anwalt im Verkehrsrecht
  • Der Anwalt im Mietrecht
  • Vertragsgestaltung in der anwaltlichen Praxis
  • Der Anwalt als Strafverteidiger
  • Der Anwalt im Verwaltungsverfahren

Daneben soll der Unterricht folgende Themen aus dem Anwaltsrecht enthalten:

  • Anwaltliches Berufsrecht
  • Anwaltsgebührenrecht
  • Zusammenarbeitsformen bei Rechtsanwälten
  • Mandatsannahme, Mandatsführung, Anwaltshaftung
  • Gründung bzw. Kauf einer Kanzlei
  • Steuern der Anwaltstätigkeit

Die Kurse werden von den regionalen Rechtsanwaltskammern durchgeführt und sind für die Referendare kostenlos. Die zu diesen Rechtsgebieten entwickelten konkreten Unterrichtsinhalte sind in den BRAK-Mitteilungen 2003, 168 f abgedruckt.

Die Inhalte bzw. Voraussetzungen der Ausbildungen zur Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen sind in den Stichwörtern Fachliche Eignung Berufsausbildung und Berufsausbildungsverhältnis dargestellt.

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