( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deLexikonRRechtfertigungsgründe im Zivilrecht 

Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht

Lexikon


Erklärung

Bestimmte zivilrechtliche Tatbestände im Bereich der unerlaubten Handlungen setzen die Widerrechtlichkeit einer Handlung voraus, so z.B. § 823 BGB.

Dabei ist die Widerrechtlichkeit einer Handlung schon dann zu bejahen, wenn die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen der Norm vorliegen, wenn also das aufgeführtes Rechtsgut verletzt worden ist, d h. die Rechtswidrigkeit wird durch den Verletzungserfolg indiziert.

Durch das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes wird hingegen die Rechtswidrigkeit wieder aufgehoben. Die wichtigsten Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht sind:

Anzeigen

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:


http://www.juraforum.de/lexikon/rechtfertigungsgruende-im-zivilrecht

© "Rechtfertigungsgründe im Zivilrecht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte

ANZEIGEN