JuraForum.de > Lexikon > R > Rechnungslegung
Pflicht zur Rechenschaft über eine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung. Neben Kaufleuten sind vor allem treuhänderisch tätige Personen zur Rechnungslegung verpflichtet.
Der Umfang der Rechnungslegungspflicht bei Kaufleuten unterscheidet sich nach der Art und der Größe des Unternehmens. Die gesetzlich vorgegebene Rechnungslegungspflicht wird durch den Jahresabschluss erfüllt.
PublG
§§ 238 - 342a HGB
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