JuraForum.de > Lexikon > R > Realkörperschaft
Die Realkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft in einer Realkörperschaft wird durch das Eigentum an Grundbesitz oder den Sitz eines Betriebes begründet.
Industrie- und Handelskammern, Jagdgenossenschaften, Fischereigenossenschaften, Landwirtschaftskammer
Gesetzlich nicht geregelt.
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