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Preisnachlass.
Das Rabattgesetz (RabattG), das den Preisnachlass an den letzten Verbraucher für Waren des täglichen Bedarfs oder gewerbliche Leistungen beschränkte, ist ebenso wie die Zugabeverordnung zum 25.07.2001 außer Kraft getreten.
Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Einzelhandel unbegrenzt Preisnachlässe oder Zugaben gewähren kann. Die Rechtsgrundlagen bzw. Grenzen bestimmen sich nunmehr nach dem allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts.
Gesetzlich nicht geregelt.
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