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JuraForum.deLexikonPProzessstandschaft 

Prozessstandschaft

Lexikon


Erklärung

Unterfall der Prozessführungsbefugnis: Ein fremdes Recht wird im eigenen Namen geltend gemacht.

Die Prozessstandschaft selbst ist nicht gesetzlich definiert. In einigen Gesetzen ist die Prozessstandschaft geregelt, ohne als solche bezeichnet zu werden.

Gesetzliche Prozessstandschaften bestehen z.B. bei:

  • Mitgläubigern (§ 432 BGB)
  • Ehegatten (§ 1368 BGB)
  • Veräußerung der Streitsache während des Prozesses (§ 265 ZPO)
  • Unterhaltsansprüchen des Kindes (§ 1629 Abs. 3 BGB)
  • Verbandsklagen

Gewillkürte Prozessstandschaft:

Aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsträgers ist eine gewillkürte Prozessstandschaft zulässig, wenn

  • eine ausdrückliche Ermächtigung vorliegt,
  • das Recht übertragbar ist, was z.B. auf höchstpersönliche Rechtsgüter nicht zutrifft,
  • ein eigenes rechtliches Interesse des Prozessstandschafters vorliegt.

Nach der Rechtsprechung liegt bei der Partei kraft Amtes eine gesetzliche Prozessstandschaft vor. Parteien kraft Amtes sind z.B.:

  • der Insolvenzverwalter
  • der Nachlassverwalter
  • der Testamentsvollstrecker

Der Klageantrag ist auf Leistung an den Rechtsinhaber zu stellen, es sei denn der Prozessstandschafter ist Mitrechtsinhaber. In diesen Fällen kann auf Leistung an den Prozessstandschafter geklagt werden.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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