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Das zur Entscheidung des Rechtsstreits zuständige Gericht.
In der Zwangsvollstreckung:
Das Gericht des Erkenntnisverfahrens, das im 1. Rechtszug tätig war.
Für das Zwangsvollstreckungsverfahren zuständig ist in den meisten Fällen aber das Vollstreckungsgericht.
Gesetzlich nicht geregelt.
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