Die Befugnis, das Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Sie ist eine notwendige Sachurteilsvoraussetzung.
Die Prozessführungsbefugnis ist gegeben, wenn
der Kläger ein eigenes Recht geltend machtoder
der Kläger ein fremdes Recht in Prozessstandschaft (d.h. im eigenen Namen) geltend macht.
Die Prozessführungsbefugnis ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Lediglich in einigen Fällen ist eine Prozessstandschaft ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Eine Form der Prozessstandschaft ist die Verbandsklage.
Macht der Kläger ein eigenes Recht geltend und ergibt sich im Laufe des Prozesses, dass ihm das Recht nicht zusteht, ist die Klage unbegründet und durch Sachurteil abzuweisen.
Klagt der Kläger in Prozessstandschaft und liegen die Voraussetzungen nicht vor, ist die Klage unzulässig und durch Prozessurteil abzuweisen.
Im Verwaltungsprozess ergibt sich schon aus dem Erfordernis der Klagebefugnis, dass der Kläger ein eigenes Recht geltend machen muss. Eine Prozessstandschaft ist weitestgehend ausgeschlossen.
Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation betrifft die materiell-rechtliche Befugnis zur Geltendmachung des Anspruchs. Die Aktiv- bzw. Passivlegitimation ist eine Frage der Begründetheit der Klage.
Die Prozessführungsbefugnis betrifft die Befugnis zur prozessualen Geltendmachung des Anspruchs. Die Prozessführungsbefugnis betrifft die Zulässigkeit der Klage.
BGH 24.09.2009 - IX ZR 149/08 (fehlende Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters)
BGH 25.05.2005 - VIII ZR 301/03 (keine Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters wenn Aufhebung der Zwangsverwaltung vor Rechtshängigkeit)
BGH 08.12.2004 - XII ZR 96/01 (Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters)
BFH 26.07.2004 - X R 30/04 (Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters)
BGH 18.02.1993 - I ZR 71/91
BGH 11.04.1991 - I ZR 82/89
OLG Köln 10.06.1992 - 13 U 267/91
Garlichs/Mankel: Die passive Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers bei Teilverwaltung; Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR 1998, 511
Köhler: Prozessführungsbefugnis und Klagerecht der Verbände behinderter Menschen nach SGB IX und Behindertengleichstellungsgesetz; Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialgesetzbuch - ZfSH/SGB 2010, 19
Oberthür/Becker: Zahlungsklage. Probleme der Aktivlegitimation und Prozessführungsbefugnis; Arbeits-Rechts-Berater - ArbRB 2009, 345