der zivilrechtlichen Haftung (insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetz und § 823 BGB - Produkthaftung)und
der strafrechtlichen Ahndung von Produktfehlern (entweder als Straftat gegen Leib und Leben von Menschen nach §§ 222, 229 StGB oder als Straftat gegen die Umwelt nach den §§ 324 ff. StGB - Produktsicherheit - strafrechtliche Verantwortung)
begründen zahlreiche, dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnende Vorschriften Verpflichtungen der Hersteller und Händler von Produkten sowie bestimmte Eingriffsbefugnisse der Behörden, um den Verbraucher vor Gefahren durch Produkte zu schützen.
2. Reform des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
2.1 Hintergrund
Mit dem neuen europäischen Rechtsrahmen (New Legislative Framework - NLF) für die Vermarktung von Produkten sind zwei europäische Rechtsakte in Kraft getreten, die das Geräte- und Produktsicherheitsrecht wie folgt betreffen:
Die VO 765/2008 schafft für Produkte, die europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften unterfallen, einen einheitlichen Rahmen für die Akkreditierung und Marktüberwachung:Am 1. Januar 2010 ist die EU-Verordnung 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung in Kraft getreten. Sie gilt in Deutschland unmittelbar und trat neben das damals geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).Durch die vorliegende Reform des Geräte- und Produktsicherheitsrechts wurde das deutsche Recht an den Inhalt der EU-Verordnung 765/2008 angepasst. Wegen des Umfangs der vorzunehmenden Änderungen und der damit verbundenen notwendigen umfassenden sprachlichen und rechtssystematischen Überarbeitung wurde nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6276) der Erlass eines neuen Gesetzes gewählt.
Der "Beschluss Nr. 768/2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten" enthält Grundsätze und Musterartikel, die bei der Überarbeitung der Binnenmarktrichtlinien beachtet bzw. in diese übernommen werden sollen.Der Beschluss selbst entfaltet keine unmittelbare Wirkung, seine Bestimmungen müssen zunächst Eingang in europäische Richtlinien finden. Danach sind sie zwingend in deutsches Recht zu übernehmen. Dies wird für die elf Richtlinien (so z.B. die 9. ProdSV) zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Fall sein.
2.2 Neue Rechtsgrundlage des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
Günes: Produktsicherheitsrecht und UWG. § 4 Abs. 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz als marktverhaltensregelnde Norm im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG; Wettbewerb in Recht und Praxis - WRP 2008, 731
Klindt: Der Vollzug des europäischen Produktsicherheitsrechts in Deutschland; Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ 2008, 1073
Molitoris/Klindt: Produkthaftung und Produktsicherheit. Ein aktueller Rechtsprechungsüberblick; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 1569
Tremml/Luber: Amtshaftungsansprüche wegen rechtswidriger Produktinformationen; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2005, 1745