Die Freiheit der Presse wird in Art. 5 Abs. 1 S. 2 1. Var. GG grundrechtlich geschützt.
Der Pressebegriff erfasst nicht nur die Printprodukte wie z.B. Bücher und Zeitschriften sondern auch andere Medien wie CDs, das Internet etc.
Merkmale eines Presseproduktes sind:
Produktion in einem zur Vervielfältigung geeigneten Verfahren.
Der Informationsträger muss zur Verbreitung bestimmt sein.
Es muss ein geistiger Sinngehalt vorliegen.
Der persönliche Schutzbereich erstreckt sich auf alle im Pressewesen tätigen Personen und Unternehmen, wobei auch nur mittelbar im Presserecht arbeitende Personen (Sekretärin) den Schutz genießen.
Der sachliche Schutzbereich erfasst sowohl das Presseerzeugnis als auch die Pressetätigkeit von der Beschaffung der Information bis zu ihrer Verbreitung.
Bei staatlichen Veranstaltungen ist der Presse in einem angemessenen Rahmen ein Zutrittsrecht zu gewähren.
das in § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO normierte Zeugnisverweigerungsrecht der Pressemitarbeiter über die Identität von Informanten sowie den Inhalt der dadurch erlangten Informationen
die in § 97 Abs. 5 StPO normierten Ausnahmen für den Bereich der Beschlagnahme und Durchsuchung
der Tendenzschutz der Presseunternehmen, d.h. diese sind berechtigt, den Inhalt ihrer Presseerzeugnisse und deren Umsetzung selbst zu bestimmen; zudem sind die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG nur eingeschränkt auf Tendenzbetriebe anwendbar
Schranken der Pressefreiheit ergeben sich u.a. aus:
Beaucamp: Pressefreiheit und Gefängnis; Juristische Arbeitsblätter - JA 1998, 209
Ernst: Gleichklang des Persönlichkeitsschutzes im Bild- und Tonbereich? Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2004, 1277
Marquardt: Zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland; 1. Auflage 2008
Oetker: Europäischer Betriebsrat und Pressefreiheit; zugleich ein Beitrag zu den Schranken der Mitbestimmung in Tendenzunternehmen; Der Betrieb - DB 1996, 1
Sajuntz: Die Entwicklung des Presse- und Äußerungsrechts in den Jahres 2008 - 2010, Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 2992
Schiwy/Schütz/Dörr: Medienrecht; 5. Auflage 2010
Wanckel/Nitschke: Foto- und Bildrecht; 3. Auflage 2009