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JuraForum.deLexikonPPolitische Verfolgung - Asylrecht 

Politische Verfolgung - Asylrecht

Lexikon


Erklärung

Politisch verfolgte Ausländer unterliegen gemäß §§ 1 ff. AsylVfG dem Schutz des Asylrechts.

Politisch Verfolgte sind Personen, die nach den asylerheblichen Merkmalen eine staatliche bzw. quasistaatliche Verfolgung erlitten haben oder denen eine solche Verfolgung droht.

Asylerhebliche Merkmale sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention

  • Rasse
  • Religion
  • Nationalität
  • Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
  • politische Überzeugung

Keine asylerheblichen Merkmale sind Notsituationen die Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen etc.

Das Vorliegen eines asylerheblichen Merkmals bestimmt sich nach objektiven Kriterien. Dabei reicht es aus, wenn der Staat Personen wegen eines der Merkmale überhaupt oder schärfer verfolgt.

Die politische Verfolgung ist staatlich, wenn sie von den Trägern der Staatsgewalt bzw. von einer durch diese beherrschten Partei oder Religionsgemeinschaft ausgeht. Bei einer quasistaatlichen Verfolgung geht die Verfolgung von staatsähnlichen Organisationen aus, die den Staat in ihrem Aufgabenbereich verdrängt haben.

Eine mittelbare Verfolgung, d.h. eine Verfolgung durch Dritte, wird dann als staatliche Verfolgung anerkannt, wenn die Verfolgungshandlungen durch den Staat unterstützt bzw. sanktionslos hingenommen werden.

Die Anerkennung erfordert, dass die Verfolgung des Antragstellers nach seiner Rückkehr beachtlich wahrscheinlich ist. Dies ist glaubhaft zu machen.

Das Vorliegen eines Bürgerkrieges begründet grundsätzlich nicht das Vorliegen einer politischen Verfolgung. Ausnahmen liegen in folgenden Fällen vor:

  • Der Staat verfolgt nach einem asylerheblichen Merkmal bestimmte Personen oder Personengruppen.
  • Er greift die unbeteiligte Zivilbevölkerung an.
  • Er strebt gezielt die Vernichtung oder Zerstörung der ethnischen, kulturellen oder religiösen Identität der aufständischen Bevölkerung an.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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