Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonPPlanwirtschaft 

Planwirtschaft

Lexikon


Erklärung

Form der Wirtschaftsordnung.

In der Planwirtschaft werden die Wirtschaftsvorgänge durch staatliche Stellen gesteuert und festgelegt. Die Bedürfnisse der Bevölkerung werden nur in einem geringen Maße berücksichtigt. In der Planwirtschaft wird das Prinzip des Wettbewerbs grundsätzlich abgelehnt.

Das Gegenstück zur Planwirtschaft ist die Marktwirtschaft.

Der Untergang der osteuropäischen Planwirtschaften hat gezeigt, dass die Verwirklichung dieses Wirtschaftsmodells überaus schwierig ist. Die perfekte Planwirtschaft bleibt weiterhin eine theoretische Vorstellung.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Planwirtschaft" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte