JuraForum.de > Lexikon > P > Planungsarten
Als Plan werden die verschiedensten staatlichen Akte bezeichnet. Den "Plan" als geregelte Handlungsform der Verwaltung gibt es nicht.
So werden z. B. unterschieden:
Pläne können in allen möglichen Rechtsformen ergehen, so z.B. als Gesetz, als Satzung oder als Verwaltungsakt.
Gesetzlich nicht geregelt.
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