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Planungsarten

Lexikon


Erklärung

Als Plan werden die verschiedensten staatlichen Akte bezeichnet. Den "Plan" als geregelte Handlungsform der Verwaltung gibt es nicht.

So werden z. B. unterschieden:

  • Haushaltspläne
  • Raumordnungspläne
  • Raumbezogene Fachpläne (Planfeststellungsverfahren)
  • Entwicklungspläne
  • Bedarfspläne

Pläne können in allen möglichen Rechtsformen ergehen, so z.B. als Gesetz, als Satzung oder als Verwaltungsakt.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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