JuraForum.de > Lexikon > P > Planfeststellungsverfahren - Präklusionswirkung
Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens Ausschluss verspätet vorgebrachter Einwendungen.
Während des Anhörungsverfahrens als ersten Teil des Planfeststellungsverfahrens ist das Vorhaben in der Gemeinde, in der sich das Vorhaben auswirkt, für die Öffentlichkeit auszulegen. Die Auslegung muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang des Plans für die Dauer von einem Monat erfolgen. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die durch das Vorhaben in ihren Rechten beeinträchtigt werden, können gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG Einwendungen erheben (so genannte Einwendungsberechtigte).
Die Einwendungen können bis zwei Wochen nach dem Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden.
Nicht von der Präklusionswirkung erfasst werden Einwendungen, die auf privaten Titeln beruhen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Einwendungen auf Grund privatrechtlicher Verträge oder dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken.
§ 73 Abs. 4 S. 3VwVfG
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