Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonPPlanfeststellungsverfahren - Präklusionswirkung 

Planfeststellungsverfahren - Präklusionswirkung

Lexikon


Erklärung

Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens Ausschluss verspätet vorgebrachter Einwendungen.

Während des Anhörungsverfahrens als ersten Teil des Planfeststellungsverfahrens ist das Vorhaben in der Gemeinde, in der sich das Vorhaben auswirkt, für die Öffentlichkeit auszulegen. Die Auslegung muss innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang des Plans für die Dauer von einem Monat erfolgen. Alle natürlichen oder juristischen Personen, die durch das Vorhaben in ihren Rechten beeinträchtigt werden, können gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG Einwendungen erheben (so genannte Einwendungsberechtigte).

1. Präklusionsfrist

Die Einwendungen können bis zwei Wochen nach dem Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden.

2. Voraussetzungen der Präklusion

a)
Dem Einwendungsberechtigten muss die Präklusionswirkung bekannt sein, d.h. die Auslegung muss einen Hinweis auf den Fristablauf und die Folgen verspäteter Einwendungen enthalten.
b)
Die Einwendung muss objektiv möglich gewesen sein.
c)
Die Frist ist schuldlos oder schuldhaft durch den Berechtigten versäumt. Im Falle einer schuldlosen Fristversäumung kann dem Einwendungsberechtigten aber u. U. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 32 VwVfG gewährt werden.

3. Ausnahmen von der Präklusion

Nicht von der Präklusionswirkung erfasst werden Einwendungen, die auf privaten Titeln beruhen. Dabei handelt es sich vornehmlich um Einwendungen auf Grund privatrechtlicher Verträge oder dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Planfeststellungsverfahren - Präklusionswirkung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte