JuraForum.de > Lexikon > P > Planfeststellungsverfahren
Besonders geregeltes Verwaltungsverfahren zur Verwirklichung eines raumbezogenen Vorhabens.
Das Planfeststellungsverfahren ist stärker reglementiert als das förmliche Verwaltungsverfahren der §§ 63 - 71 VwVfG. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelte Planfeststellungsverfahren.
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens können nur konkrete raumbezogene Vorhaben, wie z.B. der Ausbau einer Autobahn, sein.
Die dem Planfeststellungsverfahren zu Grunde liegenden Rechtssätze sind teilweise im Verwaltungsverfahrensgesetz, teilweise in einzelnen Fachgesetzen geregelt und teilweise durch Rechtsprechung und Literatur als so genanntes "Fachplanungsrecht" entwickelt.
Gemäß § 1 Abs. 2 VwVfG sind die Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nur subsidiär anzuwenden, wenn das Planfeststellungsverfahren nicht spezialgesetzlich geregelt ist.
Das Planfeststellungsverfahren gliedert sich in folgende Verfahrensabschnitte:
An das Planfeststellungsverfahren schließt sich das Beschlussverfahren an, das i.d.R. mit dem Planfeststellungsbeschluss endet.
Die Fristberechnung bestimmt sich nach den § 31 VwVfG bzw. den Vorschriften des BGB.
Zu den durch die EU-Richtlinie 2001/42 über die Prüfung von Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vorgegebenen Prüfungen siehe Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung.
§§ 72 - 78 VwVfG
§§ 18 - 18e AEG
© "Planfeststellungsverfahren" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum