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JuraForum.deLexikonPPfandrecht 

Pfandrecht

Lexikon


Erklärung

Beschränkt dingliches Recht zur Sicherung einer Forderung.

Unterschieden werden drei Arten von Pfandrechten:

1.
das gesetzliche PfandrechtEs kann an Sachen und an Rechten bestellt werden.

Beispiele:

2.
das vertragliche (rechtsgeschäftliche) PfandrechtEs kann an beweglichen Sachen und an Rechten bestellt werden.
3.
das PfändungspfandrechtEs kann an Sachen und an Rechten bestellt werden.

Gemäß § 1257 BGB sind die Vorschriften des vertraglichen Pfandrechts auf die gesetzlichen Pfandrechte anwendbar.

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