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JuraForum.deLexikonPPfandrecht 

Pfandrecht

Lexikon


Erklärung

Beschränkt dingliches Recht zur Sicherung einer Forderung.

Unterschieden werden drei Arten von Pfandrechten:

1.
Das gesetzliche Pfandrecht:Es kann an Sachen und an Rechten bestellt werden.

Beispiele:

  • das Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB).
  • das Verpächterpfandrecht (§ 581 BGB).
  • das Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB).
  • das Gastwirtspfandrecht (§ 704 BGB).
  • das Pfandrecht für Opfer von Straftaten nach dem Opferanspruchssicherungsgesetz
2.
Das vertragliche (rechtsgeschäftliche) Pfandrecht:Es kann an beweglichen Sachen und an Rechten bestellt werden.
3.
Das Pfändungspfandrecht:Es kann an Sachen und an Rechten bestellt werden.

Gemäß § 1257 BGB sind die Vorschriften des vertraglichen Pfandrechts auf die gesetzlichen Pfandrechte anwendbar.

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