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JuraForum.deLexikonPPfändungsschutz Altersvorsorge 

Pfändungsschutz Altersvorsorge

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Erklärung

1. Arbeitnehmer

Die Ansprüche von Arbeitnehmern aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind durch einen gesetzlichen Pfändungsschutz vor einer Pfändung geschützt. Rechtsgrundlage ist § 54 Abs. 4 SGB I. Danach können Rentenansprüche nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden (Lohnpfändung).

Ziel des Pfändungsschutzes ist die Sicherung der Existenzgrundlage der betreffenden Personen im Alter zur Entlastung der Allgemeinheit von Sozialzahlungen.

2. Selbstständige

Der Pfändungsschutz von der Altersvorsorge von Selbstständigen dienenden Lebensversicherungen ist in § 851c ZPO und § 851d ZPO geregelt.

Dabei muss der Pfändungsschutz beide Möglichkeiten der Pfändung einer Lebensversicherung umfassen:

Insofern gilt Folgendes:

Gesetze

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Urteile: Vorschriften

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