JuraForum.de > Lexikon > P > Pfändungspfandrecht
Pfandrecht, das der Vollstreckungsgläubiger während der Zwangsvollstreckung als rechtliche Folge der Pfändung erwirbt.
Die Rechtsnatur des Pfändungspfandrechts ist umstritten: Herrschend ist die gemischt privatrechtlich-öffentliche Theorie, nach der das Pfändungspfandrecht privatrechtlicher Natur ist, Grundlage der Verwertung aber die öffentlich-rechtliche Verstrickung ist.
Das Pfändungspfandrecht entsteht mit der Pfändung der Sache.
Die Voraussetzungen des Pfändungspfandrechts sind:
Praktische Bedeutung erlangt das Pfändungspfandrecht, indem der Pfandgläubiger gemäß § 804 Abs. 3 ZPO einen Rang im Verhältnis zu evtl. bestehenden anderen Pfandgläubigern erhält, der im Verteilungsverfahren zu berücksichtigen ist.
© "Pfändungspfandrecht" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.