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Eine Personengesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen wirtschaftlichen Zweck handeln. Grundform der Personengesellschaften ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
Bei der Personengesellschaft stehen die persönlich haftenden Gesellschafter im Vordergrund, bei der Kapitalgesellschaft die kapitalmäßige Beteiligung.
Das Gesellschaftsrecht wird durch einen Numerus Clausus der Gesellschaftsformen beschränkt, d. h. nur die gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen sind zulässig. Es gibt folgende Personengesellschaften:
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
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