Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonPPersonenbezogene Daten - Übermittlung 

Personenbezogene Daten - Übermittlung

Lexikon


Erklärung

Ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten. Sie ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 15-17 BDSG zulässig, dabei wird unterschieden zwischen der Datenübermittlung an öffentliche und an nicht öffentliche Stellen.

Gesetze

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon lizenziert von:

© "Personenbezogene Daten - Übermittlung" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte