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Personenbezogene Daten - Übermittlung

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Ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten. Sie ist nur unter den Voraussetzungen der §§ 15-17 BDSG zulässig, dabei wird unterschieden zwischen der Datenübermittlung an öffentliche und an nicht öffentliche Stellen.

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