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Personenbezogene Daten - Speicherung

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Erklärung

Ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung. Sie ist unter den Voraussetzungen des § 14 BDSG zulässig: wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgabe erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind. Darüber hinaus ist das Speichern von Daten nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 BDSG zulässig.

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