JuraForum.de > Lexikon > P > Personenbeförderung Pkw
Rechtsgrundlage der gesetzlichen Vorgaben für die Personenbeförderung ist § 21 StVO:
In einem PKW dürfen gemäß § 21 Abs. 1 StVO nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. Etwas anderes gilt nur für Fahrzeuge, in denen nicht für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind (z.B. Oldtimer). In diesen Fällen dürfen so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Die inhaltlichen Vorgaben dieser Vorschrift beruhen auf der Europäischen Richtlinie RL 2003/20 zur Angleichung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten über die Gurtanlegepflicht.
Die Kinderbeförderung unterliegt folgenden Anforderungen:
§ 21 StVO
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