JuraForum.de > Lexikon > P > Personalkörperschaft
Die Personalkörperschaft ist eine der vier Unterformen der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Abgrenzung der verschiedenen Formen richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft in einer Personalkörperschaft wird pflichtig oder freiwillig begründet, wenn das Mitglied bestimmte Merkmale vorweisen kann bzw. einer bestimmten Berufsgruppe angehört.
Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Hochschulen, Allgemeine Ortskrankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften.
Gesetzlich nicht geregelt.
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