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Zusammenstellung von Fragen zur Ermittlung von Informationen über den Stellenbewerber oder den Arbeitnehmer.
In der betrieblichen Praxis verlangt der Arbeitgeber oftmals im Rahmen der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses oder während eines laufenden Arbeitsverhältnisses die Ausfüllung eines sogenannten Personalfragebogens.
Der Bewerber bzw. Arbeitnehmer ist dann verpflichtet, die Fragen der Wahrheit entsprechend zu beantworten, wenn es sich um zulässige Fragen handelt:
Zulässig sind die Fragen, an deren Beantwortung der Arbeitgeber ein berechtigten Interesse hat. Dies ist bei allen Fragen nach dem schulischen und beruflichen Werdegang bzw. der beruflichen Tätigkeit der Fall. Andere Fragen müssen einen konkreten Bezug zur auszuübenden Tätigkeit aufweisen.
Wie bereits bei der Stellung der Fragen im Rahmen eines Vorstellungsgespräches ist der Bewerber bzw. Arbeitnehmer berechtigt, unzulässige Fragen nicht der Wahrheit entsprechend zu beantworten, ohne dass ihm hieraus Nachteile entstehen können.
In mitbestimmungspflichtigen Betrieben erfordert gemäß § 94 BetrVG zum einen die Verwendung eines Personalfragebogens die Zustimmung des Betriebsrats. Daneben kann er den Inhalt kontrollieren.
§ 94 BetrVG
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