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Persönlichkeitsrechte

Lexikon


Erklärung

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt.

Das BVerfG interpretiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne einer allgemeinen Handlungsfreiheit: Geschützt ist nicht nur ein begrenzter Bereich (Kernbereich) der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns, ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht die Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung hat.

Das Persönlichkeitsrecht gehört als "sonstiges Recht" zum Schutzbereich des § 823 Abs. 1 BGB.

Es wird zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den besonderen Persönlichkeitsrechten unterschieden.

Das OLG München hat im August 2002 der Tochter von Marlene Dietrich aufgrund der Vererblichkeit des postmortalen Persönlichkeitsrechts Schadensersatz für die Veröffentlichung von Nacktfotos der Schauspielerin zugesprochen.

Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe stellt die Anfertigung heimlicher Videoaufnahmen einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person dar. Die Aufnahmen können wegen des Verstoßes gegen Beweiserhebungsverbote nicht verwertet werden. Der Entscheidung lag der Fall zugrunde, dass die Beschädigung eines Pkw auf einem Videoband aufgezeichnet worden war.

Im Arbeitsrecht beinhaltet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Beachtung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers.

Die ständige Überwachung der Arbeit ist zulässig, solange dadurch nicht auch das Verhalten des Arbeitnehmers kontrolliert wird. Die Überwachung durch Videokameras etc. ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. wenn nur so Kassenfehlbestände oder Warenverluste aufgeklärt werden können.

Das Abhören bzw. das Mithören von Telefongesprächen ist ohne Zustimmung des Arbeitnehmers unzulässig.

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