JuraForum.de > Lexikon > P > Pass
Identitätspapier, durch dass sich Personen, die einen Staat über eine Auslandsgrenze verlassen oder betreten, legitimieren müssen.
Deutsche benötigen einen Pass gemäß § 1 PassG für die Ein- und Ausreise über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland. In bestimmten Fällen genügt der Personalausweis (Funktion des Passersatzes). Wichtigste Fälle der Befreiung für Deutsche aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen:
Pässe im Sinne des Passgesetzes sind:
Der Pass darf nur Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG des Grundgesetzes ausgestellt werden. Deutscher im Sinne des Artikels Art. 116 Abs. 1 GG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Statusdeutscher) besitzt.
Die VO 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zur Einführung von biometrischen Daten in ihr Passsystem innerhalb der in der Verordnung vorgegebenen Fristen.
Ziel ist die Verbesserung der Identitätsüberprüfung angesichts einer vermehrten Terrorgefahr. Auf einem Chip werden folgende biometrischen Daten gespeichert:
Da eine EU-Verordnung in den Mitgliedsländern unmittelbar gilt, können die deutschen Pass-Rechtsgrundlagen das in der VO 2252/2004 geltende Recht ergänzen, die Ausführung des Rechts regeln oder auf das in der VO 2252/2004 geregelte Recht verweisen.
Die Anforderungen an die Speicherung der Fingerabdrücke in Pässen sind in § 4 Abs. 3 PassG geregelt. Danach sind der Reisepass, der Dienstpass und der Diplomatenpass mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen, auf dem das Lichtbild, Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger sowie die Angaben zur Qualität der Abdrücke gespeichert sind.
Die Daten sind gegen unbefugtes Auslesen, Verändern und Löschen zu sichern. Eine bundesweite Datenbank zur Sammlung der biometrischen Daten wird nicht errichtet.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres eines Kindes wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Danach wird ein (normaler) Reisepass ausgestellt.
Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
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