JuraForum.de > Lexikon > P > Partei - politische
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit; ihre Gründung ist frei. Eine nähere Bestimmung des Begriffs der Partei enthält § 2 PartG. Danach zeichnet sich eine Partei durch folgende Merkmale aus:
In Deutschland müssen sich Parteien beim Bundeswahlleiter registrieren lassen. Dies gilt auch für nur länderweit auftretende Parteien. Die derzeit registrierten Parteien einschließlich der Ansprechpartner und Adressen sind unter folgender Internetadresse einsehbar: http://www.bundeswahlleiter.de.
Vor Bundestagswahlen erfolgt eine verbindliche Feststellung über die Anerkennung als Partei gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 BWG durch den Bundeswahlausschuss. Gegen eine Nichtanerkennung ist die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde in Form einer sog. Wahlprüfungsbeschwerde nach vorangegangenem erfolglosen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl möglich. Erfolg haben kann eine solche Beschwerde jedoch nur dann, wenn die Nichtanerkennung als Partei und die damit verbundene Zurückweisung der Wahlbewerbung von Einfluss auf die Sitz- bzw. Mandatsverteilung sein konnte (BVerfG 21.10.1993 - 2 BvC 7/91).
Abzugrenzen ist die politische Partei von sonstigen politischen Vereinigungen, die unter das VereinsG fallen. Einer Vereinigung ist insbesondere dann die Parteieigenschaft abzusprechen, wenn sie angesichts
keine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit ihrer politischen Zielsetzung bietet (vgl. BVerfG 17.11.1994 - 2 und 3 BvB 2/93).
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass auch eine geringere als die in § 2 Abs. 2 PartG genannte sechsjährige Unterbrechung der Wahlteilnahme zum Verlust der Parteieigenschaft führen kann, wenn zur lückenhaften Teilnahme an den Wahlen oben in der Liste aufgeführte Gründe hinzutreten. Dies kann soweit gehen, dass eine Wahlteilnahme nur noch als "zum Zwecke der bloßen Behauptung der Parteieigenschaft unternommen" gewertet wird.
Art. 21 GG
§§ 43 ff. BVerfGG
PartG
§ 18 BWG
© "Partei - politische" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum