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Parken von Fahrzeugen

Lexikon


Erklärung

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. In § 12 Abs. 3 StVO ist aufgeführt, an welchen Orten das Parken unzulässig ist. § 13 StVO bestimmt Verhaltensweisen an Einrichtungen, die die Parkzeit überwachen (z.B. Parkuhren).

Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 49 Nr. 12, 13 StVO .

Dabei ist zu beachten, dass sich gemäß Nr. 63 Anlage 1 BKatV die Höhe des Verwarnungsgeldes nach der Dauer des unerlaubten Parkens richtet.

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (17.05.2004 - 1 Ss 182/04) hat der in einer Parkbucht rückwärts rangierende Pkw-Fahrer gegenüber den seitlich parkenden Fahrzeugen nur die jedem Verkehrsteilnehmer obliegende Rücksichtnahmepflicht des § 13 StVO zu beachten. Die nach § 9 Abs. 5 StVO erhöhte Sorgfaltspflicht des rückwärts Fahrenden gegenüber dem fließenden Verkehr ist insofern nicht anwendbar.

Nach einem Urteil des BGH (BGH 30.11.2004 - VI ZR 335/03) kommt das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 BGB dem Kind dann nicht zugute, wenn dieses ein ruhendes Fahrzeug beschädigt hat.

Beschädigung eines im Verkehrsraum ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs mit dem Fahrrad

Unrechtmäßig auf einem privaten oder öffentlichen Grundstück geparkte Fahrzeuge können im Wege der Ersatzvornahme abgeschleppt werden.

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