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JuraForum.deLexikonPParken von Fahrzeugen 

Parken von Fahrzeugen

Lexikon


Erklärung

1. Parken von Fahrzeugen

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt. In § 12 Abs. 3 StVO ist aufgeführt, an welchen Orten das Parken unzulässig ist. § 13 StVO bestimmt Verhaltensweisen an Einrichtungen, die die Parkzeit überwachen (z.B. Parkuhren).

Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 49 Nr. 12, 13 StVO .

Dabei ist zu beachten, dass sich gemäß Nr. 63 Anlage 1 BKatV die Höhe des Verwarnungsgeldes nach der Dauer des unerlaubten Parkens richtet.

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart (17.05.2004 - 1 Ss 182/04) hat der in einer Parkbucht rückwärts rangierende Pkw-Fahrer gegenüber den seitlich parkenden Fahrzeugen nur die jedem Verkehrsteilnehmer obliegende Rücksichtnahmepflicht des § 13 StVO zu beachten. Die nach § 9 Abs. 5 StVO erhöhte Sorgfaltspflicht des rückwärts Fahrenden gegenüber dem fließenden Verkehr ist insofern nicht anwendbar.

2. Beschädigung von parkenden Fahrzeugen durch Kinder

Nach einem Urteil des BGH (BGH 30.11.2004 - VI ZR 335/03) kommt das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 BGB (Haftung von Kindern) dem Kind dann nicht zugute, wenn dieses ein ruhendes Fahrzeug beschädigt hat.

Beschädigung eines im Verkehrsraum ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs mit dem Fahrrad.

3. Illegales Parken

Unrechtmäßig auf einem privaten oder öffentlichen Grundstück geparkte Fahrzeuge können im Wege der Ersatzvornahme abgeschleppt werden.

4. Vorfahrtsregel auf Parkplätzen

Die in § 8 StVO geregelte Vorfahrtsregel "rechts vor links" ist auf Parkplätzen nur dann anwendbar, wenn die aneinander kreuzenden Verbindungswege aufgrund der Markierungen und der Verkehrsführung den Straßencharakter einer Fahrbahn aufweisen. Der Straßencharakter einer Fahrbahn ist nicht gegeben, wenn nur die Parkflächen markiert sind (LG Detmold 02.05.2012 - 10 S 1/12).

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