Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deLexikonPpacta sunt servanda 

pacta sunt servanda

Lexikon


Erklärung

"Verträge sind einzuhalten"

Damit ist das aus dem römischen Recht übernommene Prinzip der Vertragstreue gemeint. Gestärkt wurde es durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (in Kraft getreten am 01.01.2002): Aus dem neuen Recht der Nacherfüllung im Kaufrecht folgt eine stärkere Bindung der Vertragsparteien an den geschlossenen Vertrag: Einerseits hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht, den Käufer einer mangelhaften Sache vor Vertragsauflösung, Minderung oder Schadensersatz auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verweisen, andererseits hat er aber auch die Pflicht, dem Käufer die Nacherfüllung anzubieten.

Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist das bei bestimmten Verträgen gesetzlich bestimmte Widerrufsrecht, wie z.B. bei Haustürwiderrufsgeschäften.

Lexikon lizenziert von:

© "pacta sunt servanda" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Anwälte