JuraForum.de > Lexikon > P > pacta sunt servanda
"Verträge sind einzuhalten"
Damit ist das aus dem römischen Recht übernommene Prinzip der Vertragstreue gemeint. Gestärkt wurde es durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (in Kraft getreten am 01.01.2002): Aus dem neuen Recht der Nacherfüllung im Kaufrecht folgt eine stärkere Bindung der Vertragsparteien an den geschlossenen Vertrag: Einerseits hat der Verkäufer grundsätzlich das Recht, den Käufer einer mangelhaften Sache vor Vertragsauflösung, Minderung oder Schadensersatz auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verweisen, andererseits hat er aber auch die Pflicht, dem Käufer die Nacherfüllung anzubieten.
Eine Ausnahme von diesem Prinzip ist das bei bestimmten Verträgen gesetzlich bestimmte Widerrufsrecht, wie z.B. bei Haustürwiderrufsgeschäften.
Gesetzlich nicht geregelt.
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